Gebührenordnung des Anglervereins Jena-Süd e.V.
Mitglied im Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.<
Preise seit 01/2021 gültig. Bitte jetzt überweisen.

Beitragsart | Preis | Verwendungszweck |
---|---|---|
Jahresbeitrag Vollzahler | 135,00€ |
JVZ |
Jahresbeitrag Teilzahler (bis 625€ Einkommen mit Verdienstnachweis) |
122,00€ |
JTZ |
Jahresbeitrag Jugend bis 18 Jahre | 73,00€ |
JJU |
Ruhende Mitgliedschaft* | 20,00€ |
JBR |
Passive Mitgliedschaft (DAFV, VANT Marke)* | 85,00€ |
JBP |
nicht geleistete Arbeitsstunden, jede Stunde: | 12,50€ |
Anzahl AS (z.B.4AS) |
Gewässerverbund des LAVT (Vollzahler) | 100,00€ |
LAVTV |
Gewässerverbund des LAVT (Jugendliche bis 16 Jahre) | 55,00€ |
LAVTJ |
Gewässerfonds Thüringen | 100,00€ |
GFT |
Gewässerfonds Sachsen | 10,00€ |
GFS |
Gewässerfonds Sachsen-Anhalt | 25,00€ |
GFSA |
Gewässerfonds Mecklenburg Vorpommern | 10,00€ |
GFMV |
8-Tageskarte Hainspitz | 25,00€ |
8HA |
Tageskarte Hainspitz | 5,00€ |
THA |
Zusendung | 4,00€ |
POST |
Neuaufnahmen | 105,00€ |
NEU |
Neuaufnahmen Jugend | 20,00€ |
NEUJ |
*nicht mit anderen Karten kombinierbar!
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf unser Vereinskonto. Überweisungen für das neue Beitragsjahr können zwischen dem 01.12. und dem 10.04. getätigt werden.
Über den 10.04. hinaus ist nur noch eine Zahlung von ruhenden Beiträgen und Neuaufnahmen möglich. Andere Beiträge werden dann nur noch nach Absprache akzeptiert.
Alle säumigen Mitglieder werden nach dem 31.03. angemahnt. Ab diesem Datum ist nur noch die Ruhende Mitgliedschaft möglich.
Alle säumigen Mitglieder werden nach dem 31.03. angemahnt. Ab diesem Datum ist nur noch die Ruhende Mitgliedschaft möglich.
Vereinskonto bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland
Iban: DE33830530300000056081
BIC: HELADEF1JEN
Bitte immer den Codierten Verwendungszweck mit Namen angeben. Verwendungszweck z.B.:
Per Zemke JVZ+8AS+GFT+8HA
(für Jahresbeitrag Vollzahler,8 Arbeitsstunden, Gewässerfonds Thüringen und 8-Tageskarte Hainspitz für Per Zemke).
Die Karten können entweder zur Versammlung am 3. Dienstag im Monat bei Überweisung bis 10. des Monats abgeholt werden, oder weiterhin auch zugesendet werden.